
Im Rahmen schwerpunktmäßiger Spezialisierungen erbringt unsere Kanzlei umfassende Leistungen in Zusammenhang mit dem griechischen Immobilienrecht und Baurecht sowie Mietung, Nutzung, Kauf und Verkauf privater und gewerblicher Immobilien in Griechenland, wie beispielsweise:
Beratung vor und bei Immobilienkauf, Grundstückskauf, Hauskauf und Wohnungskauf in Griechenland
Überprüfung der Eigentumsverhältnisse von Immobilien in Griechenland
Recherchen in Grundbuch und Liegenschaftsregister (Athen, Thessaloniki, Provinz)
Gestaltung von Miet- / Pachtverträgen, Vorverträgen und Kaufverträgen in Griechisch und Deutsch
Interessenwahrnehmung in Sachen mit Bezug zu Immobilienrecht und Baurecht in Griechenland
Weiterführende Beiträge und Quellen:
Griechisches Immobilienrecht - Immobilienkauf Grundstückskauf Hauskauf in Griechenland
Erbschaftssteuer für Immobilien in Griechenland
Immobilienkauf in Griechenland - Abwicklung, Formalitäten, Steuern, Vertragsabschluss, Kosten ...
Grundbuch in Griechenland - Stand und Erweiterung des nationalen griechischen Katasters
Kauf und Verkauf einer Immobilie in Griechenland unterliegen einer Reihe nationaler Besonderheiten. So müssen z. B. für den Abschluss eines Immobilienkaufvertrags bereits ab einem geringen Vertragswert beide Parteien einen Rechtsanwalt in Griechenland bestellen. Ebenso bedürfen Immobiliengeschäfte obligatorisch der notariellen Beurkundung, jedoch ist der Notar in Griechenland nicht zur Recherche der Besitzverhältnisse im Grundbuch (Ktimatoligio) berechtigt und kann somit auch nicht dafür haftbar gemacht werden. Weiterhin ist zu beachten, dass Grund und Boden in Griechenland weder vollständig durch ein Kataster erfasst sind, noch der sogenannte öffentliche Glauben bezüglich der Grundbucheintragungen existiert.
Wir stehen unseren Mandanten von der Auswahl einer Immobilie in Griechenland und der Recherche der Eigentumsverhältnisse bis hin zur Gestaltung und Prüfung erforderlicher Vereinbarungen und Verträge beiseite.
Die Vielzahl einschlägiger Bestimmungen und Vorschriften in Bezug auf Erwerb und Nutzung einer Immobilie in Griechenland, einschließlich eventueller Vorrechte des Staates und in einigen Gebieten bestehender Erwerbsbeschränkungen für Ausländer, erfordern sachkundige und zuverlässige Partner. Unseren Mandanten bieten wir in diesem Zusammenhang den maßgeblichen Vorteil, dass die Kanzlei jeweils direkt vor Ort einen qualifizierten Anwalt in Griechenland (Athen, Thessaloniki, Provinz) mit der Interessenwahrnehmung beauftragt.
Kosmidis & Partner Anwaltsgesellschaft:
P.O. BOX 17, 57004 Nea Michaniona (Chalkidiki / Thessaloniki)
Telefon / Telefax: +30 23920 57167 / +30 23920 57619
E-Mail: info@rechtsanwalt.gr + k_p_a_g@otenet.gr
Ges.-Reg.-Nr.: LG Thessaloniki 90010
Steuernummer: 998933736 FA Kalamaria
Anbieterkennzeichnung: Impressum & Disclaimer
Berufsbezeichnungen:
- Rechtsanwalt (verliehen in Deutschland)
- Dikigoros (verliehen in Griechenland)
Berufsrechtliche Regelungen:
- Griechisches Anwaltsgesetz (Kodikas Dikigoron)
- Berufsregelungen der Rechtsanwälte der EU
- Regelungen der Bundesrechtsanwaltskammer